Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Mietvertrag zwischen dem Mieter & DIMAS TECHNOLOGIES GmbH, 1220 Wien

    § 1 Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der DIMAS TECHNOLOGIES GmbH (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Spielgeräten, Unterhaltungsautomaten, Fotoboxen, Videobooths und sonstigem Event-Equipment.

    § 2 Vertragsgegenstand

    Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Die genaue Bezeichnung der Mietgeräte, Mietdauer und der Mietpreis werden im Einzelvertrag festgehalten.

    § 3 Mietdauer & Leistungsdatum

    Die Dauer des Mietverhältnisses sowie das Leistungsdatum werden individuell zwischen Vermieter und Mieter vereinbart und im Mietvertrag festgehalten.

    § 4 Übergabe der Geräte und Funktionscheck

    Die Geräte werden an den vereinbarten Veranstaltungsort zugestellt. Des Weiteren wird ein Funktionscheck vor Ort vorgenommen, um eine ordentliche Funktionsweise bei Übergabe zu gewährleisten.

    Sollte ein Mangel oder Defekt festgestellt werden, ist der Mieter verpflichtet, diesen sofort bei Übergabe zu melden. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands bei Übergabe sind ausgeschlossen.

    § 5 Haftung des Mieters

    Der Mieter haftet für alle Schäden, welche am Gerät während der gesamten Mietdauer verursacht werden, ebenso wenn die Sache untergeht (Brand, Diebstahl, Vandalismus etc.).

    Alle erforderlichen behördlichen Betriebsgenehmigungen, insbesondere die Einholung des Einverständnisses der Teilnehmer zur Verarbeitung ihrer Gesichtsdaten gemäß den gesetzlichen Vorgaben (DSGVO), obliegen dem Mieter. Der Mieter hält den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos.

    § 6 Überschreitung der Mietdauer

    Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Kalendertag die vereinbarte Tagesmiete als Entschädigung zu verlangen.

    § 7 Nichtverfügbarkeit eines Geräts

    Für den Fall, dass das im Mietvertrag vereinbarte Gerät aus nicht vorhersehbaren Gründen am Veranstaltungstag nicht verfügbar ist, hat der Mieter die Möglichkeit, aus unserem Sortiment ein anderes, vergleichbares Gerät zu wählen.

    Sollte kein geeignetes Ersatzgerät verfügbar oder gewünscht sein, wird der Mietpreis entsprechend angepasst und das nicht verfügbare Gerät ohne weitere Ansprüche von Seiten des Mieters aus dem Mietvertrag gestrichen.

    In beiden Fällen hält der Mieter den Vermieter hinsichtlich jeglicher Ansprüche schad- und klaglos, die aus der Unverfügbarkeit des ursprünglich vereinbarten Geräts resultieren könnten.

    § 8 Stornierung

    Im Falle eines Rücktrittes / Storno ist der Vermieter berechtigt, folgende Stornogebühren zu verrechnen:

    • Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum: 50% der Gesamtkosten
    • Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum: 80% der Gesamtkosten
    • Weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum oder bei Nichtabnahme: 100% der Gesamtkosten

    Diese Stornogebühren werden mit dem Eingang der Rücktrittserklärung des Mieters am folgenden Werktag fällig.

    § 9 Preise und Zahlung

    Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (20% MwSt.), sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Überweisung, bar bei Lieferung oder auf Rechnung.

    § 10 Transport und Lieferung

    Die Transportkosten werden im Angebot separat ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt an den vom Mieter angegebenen Veranstaltungsort. Der Mieter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zugänglich ist und geeignete Bedingungen für den Betrieb der Geräte vorliegen (Stromanschluss, ebener Untergrund, ausreichend Platz).

    § 11 Sorgfaltspflicht

    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Eigenmächtige Reparaturen oder technische Veränderungen an den Geräten sind nicht gestattet.

    § 12 Gültigkeit

    Der Vertrag erhält Gültigkeit mit Unterschrift und/oder Stampiglie beider Parteien oder mit elektronischer Auftragsbestätigung per E-Mail.

    § 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

    § 14 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    DIMAS TECHNOLOGIES GmbH

    Gewerbeparkstraße 12, 1220 Wien

    Stand: Februar 2026